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   VK Sachsen-Anhalt, 09.12.2005 - 1 VK LVwA 42/05   

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https://dejure.org/2005,44211
VK Sachsen-Anhalt, 09.12.2005 - 1 VK LVwA 42/05 (https://dejure.org/2005,44211)
VK Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.12.2005 - 1 VK LVwA 42/05 (https://dejure.org/2005,44211)
VK Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. Dezember 2005 - 1 VK LVwA 42/05 (https://dejure.org/2005,44211)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • VK Sachsen-Anhalt PDF

    § 107 Abs. 3 S. 1 GWB i.V.m. § 121 Abs. 1 BGB
    Rügeobliegenheit, verspätete Rüge, Rügefrist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bietergemeinschaft: Rüge eines einzelnen Mitglieds zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Naumburg, 26.10.2005 - 1 Verg 12/05

    Antragsbefugnis bei Ausschließbarkeit des Angebots aus anderen Gründen; Aufhebung

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 09.12.2005 - 1 VK LVwA 42/05
    Der Vergabekammer ist es hier aufgrund der materiellen Präklusion der vorgebrachten Vergabeverstöße verwehrt, gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GWB auf das Vergabeverfahren von Amts wegen einzuwirken (OLG Naumburg 1 Verg 12/05 vom 26.10.2005).
  • OLG Naumburg, 14.12.2004 - 1 Verg 17/04

    "Erschließungsstraße"; Anforderungen an Form und Inhalt einer Rüge

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 09.12.2005 - 1 VK LVwA 42/05
    Ausreichend ist vielmehr das Wissen um einen Sachverhalt, der aus subjektiver Sicht des Bieters den Schluss auf einen Vergaberechtsverstoß erlaubt, und der es bei vernünftiger Betrachtung als gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 14.12.2004, AZ: 1 Verg 17/04).
  • OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03

    Vergabenachprüfungsverfahren für eine offene Ausschreibung über Abfallentsorgung:

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 09.12.2005 - 1 VK LVwA 42/05
    Zudem beinhaltet das Schreiben den Hinweis, dass die Antragstellerin aufgrund der Kriterien der besonderen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit nicht in die 2. Phase des Verhandlungsverfahrens gelangen würde.Angesichts der im Vergaberecht allgemein geltenden kurzen Fristen ist das OLG Koblenz ausweislich des Beschlusses vom 18.09.2003 (AZ: 1 Verg 4/03) der Auffassung, dass der Bieter nach dem Erkennen des Vergabefehlers diesen grundsätzlich binnen ein bis drei Tagen rügen müsse, während das OLG Naumburg in seinem oben zitierten Beschluss je nach Lage des Einzelfalles einen Zeitraum bis zu fünf Tagen, in sehr schwierigen Fällen von maximal zwei Wochen, einräumt.
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